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Finanzamt
  • FUCHS-Briefe
  • Option zur Regelbesteuerung

Fünf-Jahresfrist ist bindend

Ob zu Beginn der Selbstständigkeit Steuern nach den Regeln für Kleinunternehmer zu zahlen sind, entscheidet der Steuerpflichtige. Kern der Regelung ist, dass der Unternehmer dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt und diese auch nicht an das Finanzamt zahlt. Im Gegenzug ist es dann allerdings nicht möglich, die Vorsteuer abzuziehen. Bleibt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu wählen?
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Devisen
  • Serie: Vom Smart Phone zum Smart Money (2 von 5)

Viel mehr kleinteilige Geschäfte möglich

Geschäfte per PC abschließen
Smartes Geld wird den Einkauf revolutionieren. Copyright: Pixabay
Smart money, "kluges" oder besser ausgedrückt "pfiffiges Geld", verbindet eine Reihe von Vorgängen, die mit dem Bezahlen verbunden sind. Aber das ist längst nicht alles. Smart money ermöglicht ganz neue Geschäftsmodelle.
  • FUCHS-Briefe
  • Doppelte Gebühr für mehrere Antragsteller

Happige verbindliche Finanzamtsauskunft

Der Steuerzahler kann sich nach § 89 der Abgabenordnung über die steuerliche Behandlung von genau bestimmten, geplanten, also noch nicht verwirklichten Sachverhalten vorab vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilen lassen. Daran sind dann grundsätzlich das Finanzamt und auch die Steuergerichte gebunden. Diese verbindliche Auskunft lässt sich der Staat aber teuer bezahlen.
  • FUCHS-Briefe
  • Berechnung von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt ist nicht zu beanstanden

Finanzämter operieren mit traumhaften Zinssätzen

Der Fiskus ist bekannt dafür, dass er ausstehende Steuerzahlungen gnadenlos eintreibt. Saftige Säumniszuschläge sollen den Schuldner beeindrucken und gefügig machen. Das Finanzgericht (FG) in Münster bestätigte jetzt diesen Kurs – und wischte alle dadgegen vorgebrachten Bedenken vom Tisch.
  • FUCHS-Briefe
  • Bank verweigert die Auszahlung der Corona-Soforthilfe wegen Pfändung alter Steuerschulden

Finanzgericht rettet Betrieben ihre Corona-Soforthilfe

Finanzämter sind beim Eintreiben von Steuerschulden gnadenlos. Zahlt der säumige Steuerzahler nicht in den gesetzten Fristen, gibt es schnell eine Kontenpfändung. Dass der lange Arm des Fiskus auch die Corona-Softhilfe kassiert, wollten drei Kleinbetriebe im Münsterland allerdings nicht akzeptieren.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH setzt dem Fiskus Grenzen

Wenn der Finanzbeamte schlampt

Wer glaubt, einen bestandskräftigen Steuerbescheid vorliegen zu haben, obwohl der Finanzbeamte offensichtlich nicht alle Aspekte berücksichtigt hat, sollte sich nicht zu früh freuen. Der Fiskus kann innerhalb von vier Jahren nachkorrigieren. Aber nicht jede Schlamperei fällt darunter.
  • FUCHS-Briefe
  • DSGVO und Einkommensteuer

Kein Einblick in die Einkommenssteuer-Akte

Gibt es zwischen dem Steuerpflichtigem und dem Finanzamt Streit über Steueransprüche, wäre es hilfreich, die relevanten Inhalte der Steuerakte zu kennen. Interessant ist deshalb, welche Chancen es gibt, mit Hilfe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Einsicht zu verlangen.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH entscheidet gegen Finanzverwaltung

Einbringungsgewinne nicht gewerbesteuerpflichtig

Bei der Einbringung von Vermögenswerten von einer Gesellschaft in eine andere, will der Fiskus am liebsten virtuelle Gewinne abschöpfen. Doch ein Unternehmer wehrt sich und zieht vor Gericht. Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hatte zu entscheiden.
  • FUCHS-Briefe
  • Saubere Dokumentation der Nutzung der Zweitwohnung führt zum Erfolg

Strategisch wichtige Zweitwohnung sind Werbungskosten

Doppelter Wohnsitz am Arbeitsort, damit kann das Finanzamt umgehen. Aber dass eine leitende Mitarbeiterin einer Firma ihren zweiten Wohnsitz aus beruflich-strategischen Gründen in Hamburg hat und dies obwohl die Elbmetropole nicht einmal der Sitz der Firma ist, das wollte das Finanzamt nicht akzeptieren. Die Sache ging vors Finanzgericht.
  • FUCHS-Briefe
  • Fehler macht aus Steuerzahler Hans im Glück

Das Finanzamt darf Steuererklärung nicht einfach korrigieren

Fehler zu machen ist menschlich. Sogar Finanzbeamte können sie machen. Doch sie dürfen sie nicht einfach so zu Lasten des Steuerzahlers korrigieren. Dafür müssen schon bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
  • FUCHS-Briefe
  • Auskunftsanspruch gegenüber Finanzamt

DSGVO: Aktenöffner beim Finanzamt

Das Steuergeheimnis ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Auch hier verändert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Lage.
  • FUCHS-Briefe
  • Mängel hat der Mitarbeiter zu verantworten

Korrektes Fahrtenbuch: Mitarbeiter trägt allein Verantwortung

Fahrtenbücher werden von der Finanzverwaltung sehr genau unter die Lupe genommen. Sind die schlampig geführt, pocht der Fiskus auf die nachträgliche Anwendung der Ein-Prozent-Regelung. Bleibt die Frage: Muss das Steuer-Plus der Arbeitgeber zahlen?
  • FUCHS-Briefe
  • BFH: Bestandskräftiger Steuerbescheid muss eventuell korrigiert werden

Auch der Fiskus darf nicht doppelt kassieren

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist nicht immer bestandskräftig. Jedenfalls dann nicht, wenn der Finanzbeamte offensichtliche Fehler gemacht hat und der Unternehmer die nur „zu spät bemerkt". Quintessenz eines BFH-Urteils: Für eine Klage ist es nie zu spät.
  • FUCHS-Briefe
  • Rückwirkender Vorsteuerabzug

Berichtigung in Papierform

Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht „rückwirkend" einen Vorsteuerabzug. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg
  • FUCHS-Briefe
  • Umfassende Mitwirkung verschiedenster Stellen erforderlich

Arbeitsbeschaffungsmonster Erbschaftsteuer

Die neue Erbschaft- und Schenkungssteuer bringt allenthalben zusätzliche bürokratische Arbeit. Das wird aus einem gemeinsamen Ländererlass ersichtlich, der die Anforderungen festlegt, die auf die Betroffenen zukommen.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerhinterziehung muss konkret bewiesen werden

Konto aus der Vergangenheit

Ein Depot im Ausland, das in der Vergangenheit angelegt wurde, lässt allein nicht den Schluss zu, dass ein Steuerzahler später Steuern hinterzogen hat. Das Finanzamt muss vielmehr genau angeben und belegen können, dass es tatsächlich dazu gekommen ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Abführung womöglich erst nach Zahlung

Umsatzsteuerpraxis auf dem Prüfstand

Das Abführen der Umsatzsteuer vor dem Zahlungseingang steht auf dem europäischen Prüfstand. Für Unternehmer könnte der Ausgang positive Konsequenzen haben.
  • FUCHS-Briefe
  • Neue Methoden bei der Betriebsprüfung

Finanzamt liest bei Facebook mit

Betriebsprüfer nehmen sich jetzt vermehrt Facebook-Einträge vor. Ihr Ziel ist das Aufdecken von vermeintlich zu hohen privaten Ausgaben von Steuerpflichtigen.
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