Personalabteilung muss berechtigte Kritik hinnehmen
Mitarbeiter kritisieren die Leistung der Personalabteilung manchmal heftig. Aber ist der Arbeitgeber deshalb berechtigt, mit einer fristlosen Kündigung zu reagieren?
Urteil: LAG berlin-BRandenburg vom 20.6.2019, Az.:10 TaBVGa 1001/19
Urteil: vom 5.7.2018, Az.: 26 TaBV 1146/17
Stand: 11.08.2017 19:01
Wir versenden die Artikel in Ihrem Warenkorb derzeit in die folgenden Länder.
Bitte entnehmen Sie die Versandkosten für Ihr Land aus der folgenden Tabelle (soweit die Versandkosten nicht bereits in den Preisen enthalten sind):