Unfall auf dem Firmengelände: Mitarbeiter haftet
Ein Arbeitgeber haftet nicht unbedingt für einen Mitarbeiter, der mit einem geleasten Firmenfahrzeug auf dem Werksgelände einen Unfall verursacht. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste klären, ob er den an dem Fahrzeug seines Chefs entstandenen Schaden komplett oder nur anteilig zahlen muss.