Einbau der Elektroladestation ist kein Alleingang
Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation für E-Autos. Doch sie sollten dabei nicht mit dem Kopf durch die Wand wollen. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Wörtchen mitzureden.