Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen
Vermieter, die WG-Zimmer einzeln vermieten, sind auch für Strom und Gas zuständig. Es ist unüblich, dass der Energieversorger mit jedem einzelnen Mieter einen separaten Versorgungsvertrag abschließt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe musste klären, wer am Ende des Tages die Rechnung des Versorgers bezahlt.