Neuerungen im Wahlverfahren im Überblick
Ab dem 1. März und bis zum 31. Mai wählen die Arbeitnehmer in den Betrieben ihre Interessenvertretung. Diese Betriebsratswahlen sind alle vier Jahre fällig - und diesmal gibt es einige Neuerungen. Die machen auch den Arbeitgebern das Leben leichter.