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BFH
  • FUCHS-Briefe
  • Scheidung mit fiskalischen Tücken

Nur bei Ehe Anspruch auf Steuerbefreiung

Wenn im Zuge einer Scheidung noch ein paar gütliche Regelungen getroffen werden, ist das gewöhnlich im Sinne aller Beteiligten. Die Einigung über ein gemeinsames Haus gehört dazu. Doch auch hier mischt der Fiskus mit und kann Forderungen stellen, wenn es sich um eine Partnerschaft aber keine Ehe handelte.
  • FUCHS-Briefe
  • Wenn ein Angehöriger mitarbeitet

Ein wenig Intransparenz ist erlaubt

Jeder Unternehmer kennt das: Termine annhemen, Rechnungen schreiben – das hält auf und oft fehlt die Lust und Energie, sich auch noch am Sonntag dahinter zu klemmen. Die Ehefrau wiederum sucht eine überschaubare Beschäftigung, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Da ist eine offizielle Mitarbeit des Angehörigen oft die Lösung für alle Beteiligten. Dass das Finanzamt nicht ungebührlich dazwischenfunkt, hat jetzt der BFH verhindert.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH bekräftigt Rechtsprechung zu Vorsteuerabzug

Flächenschlüssel statt Umsatzschlüssel

Oben Wohnen, unten ein Laden. Das ist oft sinnvoll. Aber es verkompliziert natürlich den Umgang mit dem Finanzamt. Wie sieht es dann mit Umsatz- und Vorsteuer aus und wie wird diese berechnet? Der BFH hat das geklärt – doch das Finanzministerium stellt sich weiter quer.
  • FUCHS-Briefe
  • Vorsicht Säumniszuschläge

Der Eingang des Gutachtens entscheidet

Das kann schon nerven: Sie erwerben ein stark kontaminiertes Grundstück, das wegen der Altlastenbeseitigungskosten offensichtlich wertlos ist. Dennoch knöpft Ihnen das Finanzamt Grunderwerbsteuer ab. Die können sie zwar zurückholen. Kürzen Sie dabei aber nicht ab.
  • FUCHS-Briefe
  • Streit um Schrottimmobilie

Darlehenserlass ohne Steuerwirkung

Schrottimmobilie gekauft, ewig mit der Bank gestritten, Geld zurück – und dann hält das Finanzamt die Hand auf. Der Bundesfinanzhof hat in solchen Fällen weder Gnade noch Mitleid, sondern einfach nur Recht geprochen.
  • FUCHS-Briefe
  • Bei Rechtsform GmbH & atypisch Still

Gewerbesteuer-Freibetrag steht bei falschem Gründungsdatum auf dem Spiel

Das Rechtsformwesen ist für den Laien per se kaum durchschaubar. Kryptische Begriffe wie "GmbH & atypisch Still" tauchen da auf. Hier handelt es sich nicht um eine Kapital-, sondern eine Personengesellschaft. Beim falsch gewählten Gründungsdatum kann man obendrein Freibeträge vergeigen.
  • FUCHS-Briefe
  • Wann der Fiskus das Spiel abpfeift

Arbeitgeber-Ehegatten bei Wertguthaben nicht übervorteilen

Wer zu viel auf einmal will, bekommt am Ende gar nichts. So kann es auch bei Wertguthaben gehen, wenn entsprechende Verträge unter Eheleuten aufgesetzt werden. Gehen die vertraglichen Risiken zu sehr zu Lasten des Arbeitsgebers, pfeift der Fiskus das Spiel vorzeitig ab.
  • FUCHS-Briefe
  • Fahrtenbuch oder 1%-Methode

Bundesfinanzhof: Privatnutzungsmöglichkeit bei Dienstwagen entscheidend

Als Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist der Reiz groß, sich möglichst viele Optionen offen zu halten. So auch beim Dienstwagen. Wozu ein zweites Fahrzeug in die Garage stellen, wenn man doch für die Urlaubsreise auch mal den Betriebs-Pkw nutzen kann? Doch wer sich diese Möglichkeit offen hält, muss wissen: Das kostet laufend Geld.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH ist großzügig bei Privilegien

Grundbesitzverwaltende Gesellschaften dürfen ein bisschen mehr

Man kann nicht gerade sagen, dass der Staat großzügig bei der Steuereintreibung vorgeht. Manchmal erweitern die Gerichte den Raum. Wie aktuell der Bundesfinanzhof gegenüber grundbesitzverwaltenden Gesellschaften.
  • FUCHS-Briefe
  • Deutsches Unternehmen, polnische Geschäftsführerin

Wem gehört die Lohnsteuer?

Noch immer sind die Löhne auch leitender Angestllter in unserem Nachbarland Polen günstiger als hier. Warum also nicht einen Geschäftsführer einstellen, der in Polen wohnt. Doch dann heißt es Vorsicht bei der Lohnsteuer!
  • FUCHS-Briefe
  • Gemeinnützigkeit politischer Vereine

Attac ist nicht gemeinnützig

Nicht nur der DIHK hat von den Gerichten einen politischen Maulkorb verpasst bekommen. Jetzt reiten die Richter auch ihre Attacke gegen Attac ins Ziel. Die Organisation vertritt Ziele, die nicht in den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung eingebettet sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzamt besteuert als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Steuerpflichtige Zinsanteile bei einer Veräußerungsrente

Bezieher einer Veräußerungszeitrente aufgepasst! Der Bundesfinanzhof urteilte jüngst darüber, dass in bestimmten Konstellationen Steuern aus Kapitalvermögen zu zahlen sind. Um welche Fälle es sich dabei handelt? Wir bringen Licht ins Dunkel!
  • FUCHS-Briefe
  • Nachteile im Erbschaftsfall

Wertloser Pflichteilsanspruch mindert Steuerfreibetrag

Der Anlass ist traurig genug: Der Ehepartner verstirbt, der Nachlass muss geregelt werden. Wenn dann auch wertlose Ansprüche des Verstorbenen Steuerfreibeträge mindern, ist der Schmerz umso größer. Der BFH hat soeben Salz in die Wunde gestreut.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebliche Altersversorgung

Steuernachteile bei Auszahlung des Rückkaufswerts?

Das kann schon mal passieren: Man ist eigentlich für die Zeit des Ruhestands gut abgesichert. Dafür hat der Arbeitgeber Teile des Bruttolohns in eine Zusatzversicherung eingezahlt. Doch nun kommt ein finanzieller Engpass. Wer dann die Versicherung kündigt und sich anschließend den Rückkaufswert auszahlen lässt, kann Steuernachteile erleiden.
  • FUCHS-Briefe
  • Rangrücktrittsvereinbarung richtig formulieren

Wo landen die Schulden?

Eine Darlehensgewährung mit Rangrücktritt wird häufig bei Darlehen der Gesellschafter an das Unternehmen praktiziert. Ziel ist u.a., dass das Darlehen insolvenzrechtlich nicht zu einer Überschuldung des Unternehmens als Darlehensnehmer führt. Doch Vorsicht: Bei der Formulierung kommt es entscheidend auf wenige Worte an.
  • FUCHS-Briefe
  • Wenn der Einkommensbescheid auf sich warten lässt ...

Warum vorauseilender Gehorsam nachteilig ist

Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt laut der Abgabenordnung 10 Jahre. Soweit so gut, doch es gibt Konstellationen, bei denen sich die Frist weiter ausdehnen kann. Über eine dieser Konstellationen schaffte der BFH jüngst Rechtsklarheit.
  • Steuer-KO für Knock-Out-Optionen

Kein Verlust selbst bei Totalverlust

Auf den Zeitpunkt kommt es an. Das gilt insbsondere bei Termingeschäften. Hier spielt der Beginn des Jahres 2009 eine wichtige Rolle. Der Termin entscheidet nämlich darüber, ob und wann Knock-Out-Optionen als steuerlicher Verlust gebucht werden können.
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