Nur bei Ehe Anspruch auf Steuerbefreiung
Wenn im Zuge einer Scheidung noch ein paar gütliche Regelungen getroffen werden, ist das gewöhnlich im Sinne aller Beteiligten. Die Einigung über ein gemeinsames Haus gehört dazu. Doch auch hier mischt der Fiskus mit und kann Forderungen stellen, wenn es sich um eine Partnerschaft aber keine Ehe handelte.