Homeoffice: Arbeitgeber muss Untätigkeit beweisen
Der arbeitsrechtliche Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ gilt auch im Homeoffice. Doch in der Praxis ist es für Unternehmer nicht ganz einfach, diesen Grundsatz auch umzusetzen. So mancher Mitarbeiter nutzt seine Freiheiten über Gebühr. FUCHSBRIEFE klären, was Unternehmer tun können.