Eigenkündigung bei Betriebsschließung
Bei betriebsbedingten Kündigungen dient ein Sozialplan dazu, wirtschaftliche Nachteile für die Beschäftigten abzumildern. Aber was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Ergebnis der Sozialplanverhandlungen nicht abwartet? Das Landesarbeitsgericht in Sachsen hat das entschieden.