Mini-Schenkung ist kein Kündigungsgrund
Der Vorstand eines Unternehmens mit mehreren Betrieben ist häufig in verschiedenen Städten "zuhause". Dass er dort lieber eine Wohnung statt Hotelzimmer bezieht, ist verständlich. Auch, dass das Unternehmen diese Wohnungen unterhält, ist nicht unüblich. Doch Eigenbedarf anmelden und ein bestehendes Mietverhältnis kündigen, das geht so einfach nicht.