Keine Haftung für Lohnansprüche
Müssen Geschäftsführer einer insolventen GmbH mit ihrem Privatvermögen für den Mindestlohn eines Mitarbeiters haften? Diese Frage musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entscheiden.
Stand: 11.08.2017 19:01
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