Kündigung in der Probezeit nur mit Betriebsrat
Der Betriebsrat ist vor der Kündigung durch den Arbeitgeber anzuhören. Unklar war bislang allerdings, wie zu verfahren ist, wenn während der gesetzlichen Probezeit das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Frage hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen geklärt.